Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamts Ostallgäu

Das Landratsamt Ostallgäu macht amtlich bekannt, dass die nach § 28a Abs. 3 S. 12 IfSG bestimmte Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) am Freitag, 16.04.2021, nach der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts bei 207,5 liegt. Im Landkreis Ostallgäu überschreitet somit die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100.

Für die Schulen im Landkreis Ostallgäu gilt damit folgende Regelung:
• In der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet unter den Voraussetzungen des § 18 Abs. 4 12.BayIfSMV (negatives Testergebnis) Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechsel-unterricht statt.
• An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.